Privacy Shield – Privatspähren-Schutzschild heißt der Nachfolger des Safe Harbor Abkommens, um Daten aus der EU in die USA zu transferieren. Eben diesen so angeblich sichere Datenhafen hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Oktober 2015 für absolut unsicher erklärt und das Abkommen gekippt. Unternehmen die auf Grundlage dieses Abkommens weiterhin Daten in die USA transferieren drohen Bußgelder bis zu 300.000 Euro. Der EU-US Privacy Shield soll den Datentransfer für Unternehmen wieder möglich machen. Doch das, was EU-Justizkommissarin Vera Jurová mit dem Privacy Shield als Neuerung vorstellt könnte mehr löchriges Sieb als sichers Schutzschild sein. So gibt sich die EU-Kommission mit lediglich einem Schreiben des US-Geheimdienstkoordinators zufrieden, der zusichert, dass Europäer durch US-Berhörden und Geheimdienste künftig nicht mehr massenhaft überwacht werden. Eben dieser Geheimdienstkoordinator – James Clapper – war zu Beginn der NSA-Affäre mit unehrlichen Aussagen aufgefallen, wir er im späteren Verlauf auch selbst zugab. Sicher hingegen ist, dass der Privacy Shield kein Vertrag zwischen USA und EU wird und in den Vereinigten Staaten auch keine gesetzlichen Neuregelungen hierzu umgesetzt werden. Gute Ansatzpunkte gibt es dennoch. Seitens EU-Kommission und US-Handelsbehörden soll einmal jährlich der Privacy Shield auf Einhaltung der Abmachungen zur beschränkten Überwachung geprüft werden. Bei der Prüfung werden europäische Datenschützer dabei sein. Es soll Beschwerdemöglichkeiten für Europäer geben, die um den Schutz ihrer Daten in den USA fürchten. Auch ein Ombudsmann wird versprochen. So besteht doch noch die Hoffnung, dass sich mehr dahinter verbirgt als das aufgefrischte Abkommen. Ob der EuGH, der bereits das Safe Harbor Abkommen kippte, den EU-US Privacy Shield für EU-konform hält ist natürlich noch offen.
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